Vermögensschutz
Asset protection ist, vereinfacht gesagt, der Schutz vor Gläubigern, heute bereits bekannte oder noch unbekannte. Letztere gehören zu den "Altlasten" im Sinne eines umfassenden Begriffes, die es - vorausschauend - einzugrenzen gilt. Darunter werden also nicht nur ökologische Aspekte verstanden, sondern potentielle Haftpflichtrisiken in der Zukunft als Folge ökonomischen Handelns. Diese werden vielfach erst Jahre später ersichtlich. Nur beispielhaft sei auf die Straf- und Haftpflichtverfahren wegen Asbest oder die Brückeneinstürze in Italien hingewiesen. Im Kleinen erfolgt dies sehr häufig bei geldwerten Leistungen des Unternehmens an den Aktionär. Werden z.B. als Folge einer Buchprüfung geldwerte Leistungen in vergangenen Jahren aufgerechnet, so kann dies empfindliche finanzielle Auswirkungen auf das Vermögen haben. Aus Sicht Privatrecht droht die Rückerstattung von Leistungen bei Bösgläubigkeit und aus Sicht öffentliches Recht die Erhebung von Verrechnungs-, Einkommens-, Nach- und Strafsteuern, alles rückwirkend.
EINFLUSSFAKTOREN
Ausgangspunkt ist das "Ich", das menschliche Unikat, sein Verhalten, seine Position in der Gesellschaft usw. Dieses "Ich" hat intensive Beziehungen zu seiner Umwelt. Dazu kommt der Einfluss des Staates mit seinen vielen Regulierungen, der das Verhalten des "Ich" massgeblich beeinflusst.
PRIVATRECHT
Familie, Unternehmen und Eigentum unterstehen in weiten Teilen dem Privatrecht. Zwar gilt der Grundsatz der Privatautonomie, doch schänken zwingende Regelungen die Gestaltung der privaten Lebensverhältnisse ein. Das Zivilgesetzbuch z.B. regelt die Auswirkungen des "Ich", von der Geburt bis zum Tod. Es ist das Recht der Persönlichkeit. Das Familienrecht regelt nicht nur das Zusammenleben zweier "Ich", sondern kümmert sich auch gleich um die Finanzen. Siehe Güterrecht. Werden Kinder geboren, so werden die Rechte und Pflichten der Eltern geregelt bis hin zur Unterstützungspflicht der Familiengemeinschaft. Droht Urteilsunfähigkeit des "Ich" sind die Regelungen der Personen- und Vermögenssorge zu beachten. Alles Einschränkungen der Privatautonomie zu Lebzeiten. Und im Todesfall regelt das Erbrecht die Ansprüche Dritter auf den Nachlass und das Verfahren zur Aufteilung.
Demgegenüber werden vertragliche Beziehungen zwischen dem "Ich" und Dritten, wozu auch eigene Unternehmen gehören, in weiten Teilen vom Obligationenrecht geprägt, das vom Grundsatz der Vertragsfreiheit getragen ist. Aber auch hier sind zwingende Regelungen vorgesehen. Beispielhaft erwähnt sei das Miet- und Arbeitsrecht. Bei den Handelsgesellschaften gilt das "Closed-shop-Prinzip". Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Gesellschaften zur Verfügung, die streng reguliert sind. Liechtenstein zum Beispiel ist grosszügiger und lässt andere privatwirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten zu.
ÖFFENTLICHES RECHT
Der Staat greift in praktisch allen Lebensbereichen ein. Das Gewaltmonopol des Staates gibt ihm zudem die Legitimation, unmittelbaren Zwang auszuüben, mit erheblichen Auswirkungen auf das "Ich" und seine Beziehungen zu Dritten.
STRUKTURIERUNG DES VERMÖGENS
Ziel des Vermögensschutzes ist, Ansprüche von Gläubigern zu minimieren resp. auszuschliessen. Deshalb ist das "Ich" gut beraten, das Vermögen mit seinen ständigen Veränderungen optimal zu strukturieren. Dies gilt nicht nur bei rein nationalen, sondern insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Diese entstehen sehr rasch, beispielsweise durch den Kauf einer Liegenschaft, durch die Eröffnung einer Bankbeziehung oder einer Betriebsstätte oder gar die Arbeitsaufnahme im benachbarten Ausland. Umgehend findet ausländisches Recht Anwendung, was nicht nur den Kreis der Gläubiger erweitert, sondern auch zusätzliche Anknüpfungspunkte für ausländische Gerichtsstände und für die Anwendung fremden Rechts eröffnet. Man ist gut beraten, hier wirksame Schutzschilder zu errichten.
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